Neues Angebot für junge Mitglieder der AK Oberösterreich

Wer gerade seinen B-Führerschein gemacht hat, muss verpflichtend innerhalb von 3 bis 9 Monaten nach bestandener Prüfung ein Fahrsicherheitstraining absolvieren. Dabei können junge AK-Mitglieder künftig mit einer finanziellen Unterstützung der Arbeiterkammer Oberösterreich rechnen. Wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, bekommen sie ab 1. April 2022 einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 100 Euro.

Voraussetzungen

  • Die Förderungswerberin/der Förderungswerber muss zum Zeitpunkt der Absolvierung des Fahrsicherheitstrainings Mitglied der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich (AK Oberösterreich) sein.
  • Der Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining kann nur einmalig im Rahmen der Erstausbildung für die Führerscheinklasse B bis zum Erreichen des 26. Geburtstags in Anspruch genommen werden.
  • Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach dem Fahrsicherheitstraining zu stellen. Eine spätere Antragstellung kann nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Das Fahrsicherheitstraining ist bei einem österreichischen Anbieter zu absolvieren.
  • Als Nachweis für die Absolvierung des Fahrsicherheitstrainings gilt entweder die Rechnung oder eine Bestätigung der Absolvierung vom Anbieter des Fahrsicherheitstrainings.
  • Für die Überweisung des Zuschusses ist eine österreichische Kontoverbindung bekannt zu geben.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Führerscheins der Antragstellerin/des Antragstellers
  • Rechnung der Fahrschule über die Absolvierung des Führerscheins Klasse B
  • Rechnung oder Bestätigung der Absolvierung vom Anbieter des Fahrsicherheitstrainings

Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining | Arbeiterkammer Oberösterreich