BuslenkerInnen, die gewerbsmäßig Personen befördern und deren Lenkberechtigung vor dem 10. 9. 2008 erteilt wurde, müssen bis zum 10. 9. 2013 eine Weiterbildung im Ausmaß von 35 Stunden nachweisen. Wird die Tätigkeit zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeübt, muss die Weiterbildung vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und nachgewiesen werden.
Lkw-LenkerInnen der Klassen C1 und C (gewerbsmäßige Güterbeförderung), deren Lenkberechtigung vor dem 10. 9. 2009 erteilt wurde, müssen bis zum 10. 9. 2014 eine Weiterbildung im Ausmaß von 35 Stunden nachweisen. Wird die Tätigkeit zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeübt, muss die Weiterbildung vor Aufnahme der Tätigkeit absolviert und nachgewiesen werden.
LenkerInnen von Kraftfahrzeugen der Klassen C1, C und D (gewerbsmäßige Güter- oder Personenbeförderung), die bereits einen Fahrerqualifizierungsnachweis haben, müssen entweder alle 5 Jahre vor Ablauf dieses Nachweises oder, wenn die Gültigkeitsdauer bereits abgelaufen ist, vor einer Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit eine Weiterbildung nachweisen.
Berufskraftfahrer-Weiterbildung im ARBÖ Fahrsicherheitszentrum Steiermark-Ludersdorf: